Die Verordnung für eine physiotherapeutische Behandlung erfolgt in der Regel durch den Kinderarzt bzw. Hausarzt, aber auch durch andere Fachärzte wie z. B. Orthopäden oder Neurologen. Die Behandlung wird im Regelfall von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von einer Zuzahlung befreit.
Die physiotherapeutische Behandlung findet 1‐2x wöchentlich statt. Zu Beginn erfolgt eine physiotherapeutische Diagnostik, aus der die genauen Therapieinhalte und –schwerpunkte hervorgehen.
Wenn Sie sich Sorgen um die motorische Entwicklung Ihres Kindes machen oder bereits eine Verordnung für Sie oder Ihr Kind vorliegt, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.